Erbschaft- und Schenkungsteuer 2018 auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen/Höhere Steuerfestsetzungen trotz Rückgang des übertragenen Vermögens

Im Jahr 2018 haben die Finanzverwaltungen in
Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen
in Höhe von 84,7 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich
berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 %
gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, stieg die festgesetzte Erbschaft- und
Schenkungsteuer allerdings um 6,2 % auf 6,7 Milliarden Euro und
erreichte fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden
Euro). Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro
(+13 %) und auf die Schenkungsteuer 1 Milliarde Euro (-20,8 %).

Die insgesamt höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen
beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens
(unbebaute und bebaute Grundstücke) um 23,1 % auf 23,7 Milliarden
Euro. Zum anderen fielen die Steuerbegünstigungen nach § 13a
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) aufgrund der
geringeren Veranlagung der begünstigten Vermögensarten. Die
Steuerbegünstigungen gingen um 35,6 % auf 31,5 Milliarden Euro
zurück. Das übertragene Betriebsvermögen wurde im Jahr 2018 auf 22,7
Milliarden Euro (-31,8 %), die Anteile an Kapitalgesellschaften auf
10,9 Milliarden Euro (-32 %) und das land- und forstwirtschaftliche
Vermögen auf 0,9 Milliarden Euro (-3,7 %) festgesetzt. Der Rückgang
des restlichen übrigen Vermögens um 2,4 % auf 28,2 Milliarden Euro
führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel.

Auswirkungen der Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016

Das von den Finanzverwaltungen 2018 insgesamt berücksichtigte
geerbte und geschenkte Vermögen fiel nach Abzug von Verbindlichkeiten
mit 84,7 Milliarden Euro zum zweiten Mal in Folge niedriger aus als
im jeweiligen Vorjahr, nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 Ergebnisse
jeweils über 100 Milliarden Euro erreicht worden waren. Die
Spitzenwerte dieser Jahre resultierten aus der günstigen Rechtslage,
die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz im Jahr 2009 für die
Übertragung von Betriebsvermögen geschaffen worden war. Nach der
Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundesfinanzhof im
Jahr 2012 und bis zur Gerichtsentscheidung im Jahr 2014 wurde
Betriebsvermögen von 11,9 Milliarden Euro geerbt und 132,1 Milliarden
Euro geschenkt. Dieses wurde in den Folgejahren von den
Finanzverwaltungen nach den noch günstigen Verschonungsregelungen
besteuert.

Mit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform im Juli 2016 sind die
Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen
beschränkt worden. Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen
sind seitdem rückläufig. Künftige Auswertungen der Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik werden zeigen, ob dies der neuen Rechtslage
geschuldet ist oder dem Umstand, dass Vermögensübertragungen mit
zeitlichem Verzug von den Finanzverwaltungen besteuert werden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine
Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten
Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge
liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass
sie in der Statistik nicht enthalten sind.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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