Im ersten Quartal 2016 wurden in Deutschland
22,0 % mehr Zigaretten versteuert als im ersten Quartal 2015. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren die
Absatzmengen aller anderen Tabakwaren ebenfalls deutlich höher.
Ursächlich für die deutliche Steigerung ist das am 20. Mai 2016 in
Kraft tretende neue Tabakerzeugnisgesetz und die
Tabakerzeugnisverordnung, womit Vorgaben der europäischen
Tabakprodukt-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden (unter
anderem eine Neuregelung der Warnhinweise mit sogenannten
„Schockbildern“). Es ist eine Übergangsfrist von einem Jahr für den
Abverkauf der noch nach altem Recht produzierten Tabakerzeugnisse
vorgesehen. Die Hersteller nutzen derzeit die Kapazitäten für die
Vorproduktion von Tabakwaren nach dem noch geltenden Recht, um in der
Phase der Produktionsumstellung die Abnehmer mit diesen
vorproduzierten Produkten bedienen zu können.
Insgesamt wurden im ersten Quartal 2016 Tabakwaren im
Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 6,7 Milliarden Euro
versteuert. Das waren 1,4 Milliarden Euro oder 27,6 % mehr als im
ersten Quartal 2015. Dieser Betrag ergibt sich aus dem
Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von
Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Petra Martin,
Telefon: +49 611 75 4133,
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