Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

Zur Sponsoring-Affaere von Ruettgers und dem heute vorgelegten Rechtsgutachten von Prof. Heinig, Goettingen erklaert der Erste Parlamentarische Geschaeftsfuehrer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann:

Dummheit schuetzt vor Strafe nicht. Nach Vorlage des Rechtsgutachtens von Professor Heinig durch die SPD zur Sponsoring-Affaere in NRW ist klar: Die Amtszeit von Ruettgers zu verkaufen war nicht nur – so Bundestagspraesident Lammert – „daemlich“. Es hat auch gegen das Parteiengesetz verstossen. Das erste Urteil von Lammert war daher falsch. Bundestagspraesident Lammert muss nun die Pruefung der Vorgaenge in NRW unter Beachtung der neuen Argumente wieder aufnehmen.

Ich werde das Gutachten an Bundestagspraesident Lammert schicken und um erneute Pruefung der Sponsoring-Affaere bitten werde.

2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de