Freiburg (pef). Die Suche nach einer auf die Zukunft ausgerichteten Struktur der Seelsorge im Erzbistum Freiburg kommt voran: Der künftige Zuschnitt für insgesamt 192 Seelsorgeeinheiten steht bereits fest. Dies hat das Erzbischöfliche Ordinariat am Freitag (23.) in Freiburg bekannt gegeben. Mit Blick auf die zurückgehende Zahl der Gläubigen sowie der Priester soll die Summe der (bisher 327) Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg um ein Drittel reduziert werden. Ziel der Reformaktivitäten der Erzdiözese Freiburg (“Den Aufbruch gestalten“) ist eine Bündelung der Kräfte in der Seelsorge – zur Stärkung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden vor Ort.
Im September 2009 hatte das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg den Dekanaten Anhörungsentwürfe zur geographischen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten zugeschickt: Die Dekane wurden gebeten, diese Entwürfe mit den Gremien sowie den Verantwortlichen vor Ort zu besprechen und gegebenenfalls Alternativ-Vorschläge zu erarbeiten. Nun zeigt sich: In 149 Fällen gab es keine Differenzen zwischen dem Entwurf und den Rückmeldungen aus den Dekanaten. In 43 Fällen folgten Erzbischof Dr. Robert Zollitsch und die Mitglieder der Ordinariatssitzung den abweichenden Vorschlägen aus den Dekanaten. Lediglich bei 13 Fällen besteht noch Beratungsbedarf mit den Verantwortlichen vor Ort. Hier* werden in den nächsten Wochen weitere Gespräche geführt.
Pfarreien bleiben bestehen: Identifikation für viele Gläubige
„Sowohl auf der Ebene der Dekanate, als auch in den Seelsorgeeinheiten und Pfarrgemeinden vor Ort wurde in sehr engagierter Weise über unseren Anhörungsentwurf diskutiert“, heißt es dazu in einem Schreiben von Generalvikar Dr. Fridolin Keck. Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen zur Neuordnung der Seelsorgeeinheiten sei ein weiterer Meilenstein des Prozesses zur Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten erreicht. Nun sollen die pastoralen und rechtlichen Aspekte der Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg wieder stärker in den Blickpunkt rücken. Die einzelnen Pfarreien bleiben in der Regel als kirchenrechtliche und damit als pastorale Größen bestehen. Auf diese Weise soll die Nähe der Kirche zu den Menschen vor Ort gewährleistet bleiben ? mit der Pfarrgemeinde als Identifikationsgröße für viele Gläubige.
„Aufgaben in der Verwaltung bündeln“
Die derzeitigen Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit (als Körperschaften des öffentlichen Rechts) bilden künftig – spätestens ab 1. Januar 2015 – eine gemeinsame Kirchengemeinde und haben in Zukunft einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat sowie einen gemeinsamen Stiftungsrat. Ein Ziel dabei ist, Aufgaben – insbesondere in der Verwaltung ? zu bündeln. Für das kirchliche Leben vor Ort mit seiner Differenziertheit und Vielfalt soll in den einzelnen Pfarrgemeinden ein Gremium gebildet werden, das „Gemeindeteam“ genannt wird. Es hat die Aufgabe, das kirchliche und pastorale Leben in der Gemeinde zu fördern und zu entfalten. – Mit rund zwei Millionen Katholiken gehört das Erzbistum Freiburg zu den großen der insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Weitere Informationen zur Erzdiözese Freiburg unter: http://www.ebfr.de. Im Internetportal sind auch die Pastoralen Leitlinien (“Den Aufbruch gestalten“) des Erzbistums nachzulesen: http://www.erzbistum-freiburg.de/html/pastorale_leitlinien162.html
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