EU-Erweiterung der

Die Europäische Union war in ihren Anfängen hauptsächlich eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Jetzt entwickeln sich ihre Aufgaben über rein marktwirtschaftliche Aspekte hinaus. Der
Lissabon-Vertrag, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, beinhaltet neue
Regeln für ein sozialeres Europa: eine Sozialklausel, eine Grundsatzbestimmung für eine
soziale Marktwirtschaft und auch eine neue Kompetenzgrundlage für die
Daseinsvorsorgebereiche (Telekom, Energie, Verkehr etc.). Zusätzlich wurde eine
Grundrechte-Charta als verbindlich erklärt und so unter anderem auch soziale Grundrechte
sichergestellt. Insgesamt könnten diese Maßnahmen als Grundlage für den Aufbau eines
europäischen Wohlfahrtssystems und einer stärkeren sozialen Identität Europas dienen.

In ihrer Habilitationsarbeit „Soziale Marktregeln für Europa“ befasst sich Dr. Dragana
Damjanovic vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der
Wirtschaftsuniversität Wien nun damit, wie diese neuen Grundlagen nutzbar gemacht
werden können, um einen konkreten rechtlichen Rahmen für ein europäisches
Wohlfahrtssystem zu etablieren. Dazu Dr. Damjanovic: „Eine meiner Hypothesen orientiert
sich an der EU-weiten Integration der Daseinsvorsorgebereiche, die wir alle z. B. durch die
Liberalisierung des Telekom- oder Energiesektors hautnah erlebt haben. Die Hypothese
geht davon aus, dass eine Integration der sozialen Bereiche auf EU-Ebene auch in eine
vergleichbare Richtung einer Liberalisierung weisen könnte – trotz der neuen Regeln für
ein sozialeres Europa im Lissabon-Vertrag.“

Zur Beantwortung dieser Fragen untersucht Dr. Damjanovic nun konkrete Sektoren des
Wohlfahrtsstaates – Gesundheitsvorsorge, Krankenversicherung und Hochschulbildung.
Dabei analysiert sie den bisherigen Umfang der Europäisierung in diesen Sektoren und
welche Rückwirkungen der Lissabon-Vertrag auf diese Entwicklungen haben könnte.

STATUS QUO VADIS?
Bisherige Ergebnisse aus den untersuchten Bereichen zeigen, dass bereits eine
Europäisierung im Sinne einer Integration durch rechtliche Regelungen auf europäischer
Ebene stattfindet – trotz ausdrücklicher Reservierung der Kompetenzen in diesen
Bereichen für die Mitgliedstaaten.

Diese Europäisierung erfolgt zum einen auf Grundlage der Marktregeln, wie der
Grundfreiheiten und dem Wettbewerbsrecht, und zeigt eine Tendenz zur Öffnung der
Märkte – ähnlich wie bei den klassischen Daseinsvorsorgebereichen. Zum anderen basiert
die Europäisierung der sozialen Bereiche auf den Regelungen zur Unionsbürgerschaft, die
vom EUGH zu einem zentralen Element des zukünftigen sozialen Europa konstruiert
worden sind. Hier führen sie zu einer stärkeren Koordination der mitgliedstaatlichen
Wohlfahrtssysteme auf europäischer Ebene. Beide Prozesse haben grundlegende
Auswirkungen auf die Gestaltung der Wohlfahrtssysteme in den Mitgliedstaaten.

GRUNDRECHT AUF WOHLFAHRT?
Ob und wie die neuen Bestimmungen im Lissabon-Vertrag in diese rechtlichen Prozesse
eingreifen werden, ob sie diese verändern werden und was das alles für den Aufbau eines
europäischen Wohlfahrtssystems und einer sozialen Identität Europas bedeuten kann –
diesen Fragen gelten die nächsten Schritte der Arbeit von Dr. Damjanovic.

Besonders spannend wird dabei sein zu sehen, wie die sozialen Grundrechte der
Grundrechte-Charta von den europäischen AkteurInnen in diesem Prozess in Zukunft
instrumentalisiert werden. Wird es im zukünftigen Europa tatsächlich ein Grundrecht des
Einzelnen auf soziale Sicherheit geben oder werden diese Bestimmungen lediglich
Prinzipien bleiben? Prinzipien, die bloß als Richtschnur für die Ausgestaltung der sozialen
Identität Europas herangezogen werden können, ohne aber selbst eine Substanz für
diese zu bieten?

Wie positiv die internationale Harmonisierung unterschiedlicher Dienstleistungsbereiche
sich auch persönlich auswirken kann, weiß Dr. Damjanovic sehr gut: Für ihre jetzige
Förderung aus dem Elise-Richter-Programm des FWF hat sie sich auch durch einen
Studienaufenthalt in Madrid, ein Doktorat der Universität Wien sowie einen Master-
Abschluss aus Berkeley in Kalifornien qualifiziert.

Wissenschaftlicher Kontakt:
Dr. Dragana Damjanovic
Wirtschaftsuniversität Wien
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Althanstraße 39 – 45
1090 Wien
T +43 / 1 / 31336 – 4663
E dragana.damjanovic@wu.ac.at

Der Wissenschaftsfonds FWF:
Mag. Stefan Bernhardt
Haus der Forschung
Sensengasse 1
1090 Wien
T +43 / 1 / 505 67 40 – 8111
E stefan.bernhardt@fwf.ac.at

Redaktion & Aussendung:
PR&D – Public Relations für Forschung & Bildung
Campus Vienna Biocenter 2
1030 Wien
T +43 / 1 / 505 70 44
E contact@prd.at
W http://www.prd.at

Wien, 22. März 2010