EU-Nachhilfe für Deutschland bei Hartz IV

Anlässlich des jüngst ergangenen Urteils des Sozialgerichts NRW, wonach ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig ist, erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Ich begrüße, dass das Landessozialgericht NRW festgestellt hat, dass es Hartz IV für alle hier lebenden und arbeitssuchenden Menschen aus der EU geben muss. Ein Grundrecht ist in Zeiten der europäischen Integration nicht teilbar. Manchmal hilft das EU-Recht eben auch nach, dass Deutschland sozialer wird. Das muss häufiger passieren. Die EU darf nicht den Neoliberalen und Lobbyisten überlassen werden.

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