Auf Unternehmen und Behörden in Deutschland kommen
in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zu, um sich für die
Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single
Euro Payments Area) startklar zu machen. Das EU-Parlament hat am 
Dienstag in Straßburg der  neuen EU-Verordnung mehrheitlich 
zugestimmt. Zuvor hatten bereits Europaparlament, Kommission und 
Ministerrat grünes Licht für den 01. Februar 2014 als einheitlichen 
Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und
Lastschrift) geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. 
Dies gilt aber als Formalie.
   Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende 
Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer 
in der Europäischen Union verpflichtend. Entgegen den ersten 
ursprünglichen Planungen sieht die EU-Verordnung einen gemeinsamen 
Endtermin für die nationalen Überweisungen und Lastschriften vor. 
Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und 
Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 
22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. In Anlehnung an Bankleitzahl 
(BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine 
Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die 
IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und 
dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend. Steria Mummert 
Consulting erwartet daher, dass eine Änderung am bestehenden 
SEPA-Standard bis Ende 2013 erfolgt, sodass künftig der BIC 
allenfalls noch im Interbanken-Zahlungsverkehr Anwendung finden wird.
   „Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland müssen die verbleibende 
Zeit nutzen, sich jetzt zügig auf fachliche und technische 
Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen“, sagt
Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Dabei 
müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden, 
die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. 
Außerdem sind sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf 
Anpassungsbedarf zu prüfen.“
   „Bei der Umsetzung von SEPA bieten sich den Unternehmen 
verschiedene Strategien an. Insbesondere bei selbstentwickelten 
Altsystemen empfiehlt es sich, kritisch zu prüfen, inwiefern eine 
Umsetzung von SEPA im Altsystem zielführend ist oder ob am Markt 
verfügbare Lösungen für Konvertierungen und Mandatsverwaltungen 
präferiert werden sollten“, so Lüneberg.
   Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen 
behalten ihre Gültigkeit und können nach der EU-Vorlage de facto in 
SEPA-Mandate überführt werden. „Das befürchtete Chaos dürfte damit 
ausbleiben. Jetzt besteht Planungssicherheit für die Unternehmen. 
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu den 
heutigen Einzugsermächtigungen deutlich mehr Informationen und 
Zustände zu hinterlegen und zu verwalten sind“, so Lüneberg.
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