Zum Flüchtlingsdrama im Mittelmeer erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir sind bestürzt über das schreckliche Unglück eines Flüchtlingsbootes aus Libyen mit über 200 Toten im Mittelmeer. Es zeigt einmal mehr die verzweifelte Situation der Menschen, die jedes Risiko für Leib und Leben auf sich nehmen und aus der unsicheren Lage und der Perspektivlosigkeit in ihren Heimatländern nach Europa fliehen. Neben den Flüchtlingen aus den nordafrikanischen Staaten, die aufgrund der unsicheren Lage in Tunesien, Ägypten oder Libyen eine Zukunftsperspektive in Europa suchen, brechen immer mehr Menschen aus Ghana, Eritrea, Somalia oder Äthiopien von Libyen aus auf in Richtung Lampedusa oder Malta. Unter ihnen sind viele Frauen und Kinder. Diese Transitflüchtlinge stellten auch die meisten Opfer der jüngsten Bootstragödie.
Diese Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren und sind in Libyen in Gefahr, Opfer von regelrechten Hetzjagden zu werden.
Sie brauchen dauerhaften Schutz und Unterstützung. Zum Schutz der Transitflüchtlinge müssen die EU-Staaten deshalb ein Resettlement-Programm auflegen. Vor allem die schwarz-gelbe Bundesregierung blockiert aber jede solidarische Lösung. Bislang weigert sich die Bundesrepublik, Flüchtlinge aufzunehmen, die in Italien, Malta oder Griechenland ankommen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung endlich zu beenden und beim Treffen der EU-Innenminister am kommenden Montag konkrete Hilfen für die am stärksten betroffenen EU-Staaten anzubieten.
Außerdem muss sie auf eine Veränderung der europäischen Flüchtlingspolitik hinwirken. Der Flüchtlingsschutz gehört ins Zentrum der europäischen Politik und nicht die Abschottung vor Flüchtlingen. Die EU-Innenminister müssen daher beschließen, die Zurückweisung und das Abdrängen von Bootsflüchtlingen aus Nordafrika sofort zu beenden. Das Mandat von Frontex muss auf die Bewältigung humanitärer Aufgaben erweitert werden. Frontex-Einsätze müssen mit einer menschenwürdigen Unterbringung der Ankommenden und einem fairen Verfahren zur Prüfung der Schutzbedürftigkeit, das menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards genügt, garantieren. Schutzsuchende Flüchtlinge haben das Recht auf ein faires Asylverfahren und darauf, in einen sicheren europäischen Hafen gebracht zu werden.“
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