„Die Politik darf die oftmals berechtigten Sorgen
vieler Bürgerinnen und Bürger wegen geplanter Windkraftanlagen nicht
auf die leichte Schulter nehmen. Die Verantwortung für ein Gelingen
der Energiewende darf jetzt nicht, wie es die Bundesregierung derzeit
tut, auf die Länder abgewälzt werden. Dies führt zu regionalen
Ungleichgewichten beim Ausbau von Windkraft oder gar zum teilweisen
Erliegen“, erklärt Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Anschluss an die heutige
Expertenanhörung im Deutschen Bundestag zu einem Gesetzentwurf der
Bundesregierung über Regelungen für Mindestabstände zwischen
Windenergieanlagen und Gebäuden, die über Änderungen im Baugesetzbuch
eine Klausel einfügt, die länderspezifische Planungen ermöglicht.
Bulling-Schröter weiter:
„Das O und A der Energiewende ist mehr Bürgerbeteiligung.
Windparks oder einzelne Windenergieanlagen können von Anwohnern wegen
Lärm, Schattenwurf oder aus Geschmacksgründen als störender Eingriff
in ihre Lebensqualität empfunden werden. Diese Sorgen müssen ernst
genommen werden. Darum muss über breite Beteiligungsverfahren in der
Raumplanung so viel Bürgerbeteiligung wie möglich erreicht werden.
Die geplante Länderöffnungsklausel wurde von allen Experten, außer
den Vertretern der Windkraftgegner, abgelehnt. Sie darf nicht durch
das Hintertürchen zum Abwürgen der Windenergie führen. Zur Erreichung
der Klimaziele gegen die voranschreitende globale Erwärmung ist die
saubere, langfristig preiswerte und arbeitsplatzschaffende
Windenergie ohne Konkurrenz. Wenn einzelne bei der Anhörung geladene
Experten den energiepolitischen Rückschritt zu Kernkraft fordern,
wird deutlich, wie schamlos Vertreter der Atomkraft-Industrie Ängste
der Bürger für ihre Interessen instrumentalisieren. Auch die Politik
darf Sorgen nicht ausnutzen, wie zuletzt Bayerns Ministerpräsident
Horst Seehofer, der mit seinen Angriffen auf Windkraft und die
10H-Regelung der Energiewende einen Bärendienst erwiesen hat.“
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