Ex-Bundeswehr-Generalinspekteur Kujat: Irak-Einsatz verfassungsrechtlich bedenklich

Der frühere Bundeswehr-Generalinspekteur Harald
Kujat hat sich kritisch über den geplanten Einsatz von
Bundeswehrsoldaten im Nordirak geäußert. Es handele sich hier weder
um einen Bündnisfall noch gebe es ein UN-Mandat. Dem Radiosender NDR
2 sagte Kujat: „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Ich bin
überzeugt, dass die Bundesregierung diese Frage klären muss. Die
Soldaten müssen eine sichere rechtliche Grundlage für ihren Einsatz
haben.“ Er fände es deswegen richtig, dass sich der Bundestag jetzt
damit befasst.

„Worauf man auch bestehen muss, dass ein Einsatz in einem solchen
Konfliktgebiet ein Höchstmaß an Sicherheit für die Soldaten
gewährleisten muss. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden,
damit unsere Soldaten dort nicht zu Schaden kommen. Das ist die
Pflicht der Bundesregierung.“

Kujat glaubt, dass Bundeswehrsoldaten auch in Kampfeinsätze
verwickelt werden können. Die Entscheidung, ob es dazu kommt, liege
nämlich beim Gegner: „Wenn wir in ein Konfliktgebiet gehen, lässt
sich das überhaupt nicht ausschließen.“

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