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F.A.Z. – „Sie setzen die Politik ins rechte Bild“
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Medienrechtler rügt in der F.A.Z die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
„Freiheit der Medien verliert an Substanz“
 Der Leipziger Medienrechtler und sächsische Verfassungsrichter Christoph
Degenhart hat scharfe Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland
geäußert. In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung
(Donnerstagsausgabe) rügt er die „Nähebeziehungen zwischen Staat und Politik
einerseits, öffentlich-rechtlichem Rundfunk andererseits – man kennt sich, man
hilft sich, man tut sich nicht weh.“ Die Politik sehe sich „angewiesen auf
größtmögliche Präsenz in den Medien, vor allem im Fernsehen. Den Raum hierfür
schaffen die öffentlich-rechtlichen Programme. Sie setzen die Politik ins rechte
Bild. Sie stellen auch das adäquate Umfeld bereit, mit einer in der Grundtendenz
wohlwollenden Berichterstattung, verglichen etwa mit den Printmedien in ihrer
Gesamtheit.“ Dem stehe „seit jeher großzügige Gebührenfinanzierung gegenüber,
aber auch Milde in der Aufsicht“, schreibt Degenhart in der F.A.Z.
Eine „systembedingte Staatsnähe der öffentlich-rechtlichen Anstalt, ein
stillschweigendes Agreement zwischen Anstalten und Politik, mag hinnehmbar sein,
solange zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Presse ein Gleichgewicht
besteht.“ Dieses Gleichgewicht sei jedoch gefährdet. Degenhart spricht von der
„nahezu ungebremsten Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den
Bereich der Online-Medien, vom Ausbau ihres mit Gebührengeldern finanzierten
Internet-Angebots.“ Es fehle der Nachweis, dass es hier des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks bedürfe, um Vielfalt herzustellen. Die mit dem 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag – sollte er ratifiziert werden – für 2013
vorgesehene Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine Haushalts- und
Betriebsstättenabgabe werde „die Kriegskasse der Anstalten weiter füllen.“ Der
renommierte Staatsrechtslehrer, der das Institut für Rundfunkrecht an der
Universität Leipzig leitet, erinnert daran, dass es nach wie vor Haushalte gebe,
„die bewusst auf Fernsehen verzichten – darunter auch Familien, die den
Bildungs- und Erziehungsauftrag des Artikels 6 des Grundgesetzes durchaus ernst
nehmen.“ Sie würden gleichwohl mit dem vollen Fernsehbeitrag belastet, „ebenso
wie jene Off-Liner, die das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
nicht nutzen.“ Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickele „immer
mehr eine Eigendynamik, der sich die Politik kaum mehr zu widersetzen wagt.
Entfaltet sich diese Eigendynamik ungehindert zu Lasten anderer Medien, so wird
dies nicht zu einem Mehr, sondern zu einem Weniger an Meinungsvielfalt führen.
Dann verliert auch die Freiheit der Medien an Substanz“, schreibt Degenhart in
der F.A.Z.
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Source: F.A.Z. via Thomson Reuters ONE
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