Faire Prüfung im Ausland erworbener Qualifikationen

Potentiale zugewanderter Fachkräfte und Akademiker noch stärker ausgeschöpfen

Anlässlich eines Fachgespräches der AG Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht MdB sowie der zuständige Berichterstatter Marcus Weinberg MdB:

Die Anerkennung von Bildungsleistungen gehört zur Wertschätzung, die jedem Menschen gebührt. Deshalb wollen wir einen Rechtsanspruch auf Prüfung und Bewertung im Ausland erworbener Qualifikationen. Wer Ingenieur ist, soll auch eine Chance erhalten, als Ingenieur bei uns arbeiten zu können. Eine der Ausbildung angemessene Tätigkeit darf nicht an fehlender Transparenz des Abschlusses scheitern.

Dies könnten wir uns im Übrigen auch nicht leisten. Im Gegenteil: Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir alle Qualifikationen nutzen, egal ob diese im In- oder Ausland erworben wurden.

Deswegen wollen wir durch ein Anerkennungsgesetz die bisherigen Verfahren bündeln und straffen. Jeder soll den Anspruch haben, in überschaubarer Frist eine faire Bewertung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen zu erhalten, die er auch als Zugangsberechtigung für berufliche Fortbildung oder als tariflichen Qualifizierungsnachweis verwenden kann.

An dem Fachgespräch „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen“ nahmen Prof. Dr. Friedrich Esser, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Frau Dagmar Maur, Otto-Benecke-Stiftung, Frau Dr. Barbara Dorn, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Frau Barbara Buchal-Höver, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und Frau Ines Weihing von „Tür an Tür Integrationsprojekte“, teil.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Potentiale zugewanderter Fachkräfte und Akademiker noch stärker ausgeschöpft werden müssen: Bestehende bürokratische Hürden, die zum Teil noch nicht gegebene Vergleichbarkeit aller im Ausland erworbener Abschlüsse sowie Informationsdefizite müssen beseitigt werden. Ein entsprechendes Anerkennungsgesetz soll bereits ab dem kommenden Jahr ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren schaffen. Hinzu kommt die Verbesserung von Nachqualifizierungsangeboten.

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