(DGAP-Media / 08.11.2013 / 14:27)
Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte
–Anlegerschutzanwälte– vor. Nachdem Gerichte bereits die Kanzleien Nieding
+ Barth und die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und
TILP Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in die Schranken gewiesen haben, erwirkte
fairvesta nun eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper
und Köpke.
Presseberichteüber Initiatoren werden immeröfter von Rechtsanwälten zum
Mandantenfang genutzt. So auch bei fairvesta. Am 14. Oktober 2013
veröffentlichte die WirtschaftsWoche den Beitrag –Beim Fondsanbieter
fairvesta sieht es düster aus–. Die fairvesta-Gruppe hat bereits in einer
eigenen Stellungnahme detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus
dem fraglichen Artikel aufgegriffen und dazu Stellung genommen. Trotzdem
haben einige Rechtsanwälte versucht, durch gezielte Stimmungsmache
fairvesta-Anleger zu verunsichern und diese so auf rechtswidrige Weise zur
Inanspruchnahme kostenpflichtiger Anwaltsleistungen zu bewegen. Diesen
Machenschaften schieben immer mehr Gerichte einen Riegel vor, so jetzt auch
im Fall Gröpper und Köpke.
fairvesta hat beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf eine einstweilige
Verfügung gegen Gröpper und Köpke, die sich als eine der führenden
Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht beschreiben, erlassen. Damit wird
den Anwälten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro
oder sogar Ordnungshaft verboten, einen bestimmten Internetauftritt zur
Bewerbung einer –Schutzgemeinschaft– für fairvesta-Anleger zu betreiben.
Diesen wird ein –erheblicher Handlungsbedarf– suggeriert, der in
Wirklichkeit gar nicht besteht, um damit unter verunsicherten Anlegern
Mandate zu generieren.
Auch gegen andere –Anlegerschutzanwälte– laufen derzeit Verfahren. Die
Aussichten auf Erfolg sind angesichts des bislang Erreichten groß:
fairvesta ist mit Hilfe der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei
Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum (LHR) bereits gegen Machenschaften der
Kanzleien Nieding + Barth und der auf einem Zusammenschluss der Kanzleien
Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhenden PIA ProtectInvestAlliance
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes
vorgegangen. Wegen Verstoßgegen gerichtliche Auflagen wurden gegen diese
bereits mehrere Ordnungsgeldanträge in Höhe vonüber 104.000 Euro
beantragt.
–In mittlerweileüber elf Jahren ist noch nie ein Anleger gerichtlich gegen
uns vorgegangen. Das war noch nie nötig und wird auch nie nötig sein, denn
fairvesta kommt seit Firmengründung allen seinen Verpflichtungen
vertragsgemäßnach. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir haben uns
nichts vorzuwerfen und betreiben ein plausibles und funktionierendes
Geschäftsmodell. Wir lassen es nicht zu, dass vermeintliche
Anlegerschutzanwälte auf Kosten unseres guten Rufes auf Mandantenfang gehen
und gehen kompromisslos gegen jeden vor, der dies versucht,– so Hermann
Geiger, Vorstand der fairvesta Group AG.
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: fairvesta Group AG
Schlagwort(e): Unternehmen
08.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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