Im Jahr 2010 erhöhte sich die festgesetzte
Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 4,6
Milliarden Euro. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
beliefen sich die zugrunde liegenden Erbschaften und Vermächtnisse
(Erwerbe von Todes wegen) sowie Schenkungen insgesamt auf 30,6
Milliarden Euro.
Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse
ging gegenüber 2009 um 17,2 % zurück. Grund hierfür sind unter
anderem höhere Freibeträge nach der Erbschaftsteuerreform, die im
Jahr 2009 in Kraft trat und sich erstmals in den Daten für 2010
niederschlägt. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6 %
auf 15,9 Milliarden Euro zu. Die hierfür festgesetzte Erbschaftsteuer
betrug im Jahr 2010 rund 3,4 Milliarden Euro (+ 16,4 %).
Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um
33,0 %. Neben den erhöhten Freibeträgen führte auch eine besonders
hohe Fallzahl im Jahr 2009 zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten
des neuen Erbschaftsrechtes wurden viele Schenkungen vorgezogen,
damit noch eine Besteuerung nach altem Recht erfolgen konnte. Der
Wert der steuerpflichtigen Schenkungen belief sich auf 14,6
Milliarden Euro (+ 9,8 %). Die festgesetzte Schenkungsteuer ging
hingegen um 11,0 % auf 1,2 Milliarden Euro zurück.
Meist vererbten oder verschenkten Eltern ihr Vermögen an ihre
Kinder: Auf sie entfielen fast 78 % der steuerpflichtig verschenkten
und mehr als 38 % der steuerpflichtig vererbten oder vermachten
Vermögenswerte.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik umfasst nur
steuerpflichtige Erwerbe. In den Ergebnissen werden jeweils nur
Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen berücksichtigt, für die im
Berichtsjahr erstmals Steuern festgesetzt wurden. Die meisten
Vermögensübertragungen liegen jedoch innerhalb der Freibeträge und
werden folglich nicht in der Statistik ausgewiesen.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich in der
Fachveröffentlichung „Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010“ unter
www.destatis.de , Pfad: Publikationen –> Fachveröffentlichungen –>
Finanzen und Steuern –> Steuern.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Margrit Kaiser, Telefon: (0611) 75-4109, www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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