Die EU will Immobilienkreditnehmer besser
schützen. Bereits im September dürfte die neue
Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom EU-Parlament verabschiedet werden.
Auf Banken und Versicherer kommen umfangreiche Änderungen zu. Bisher
hat jedoch noch kein Institut mit konkreten Vorbereitungen
angefangen. Wer zum nationalen Inkrafttreten sicher fertig sein will,
muss jetzt die Weichen stellen. Das zeigt eine aktuelle
Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.
Eine lange Kompromisssuche nähert sich ihrem Ende. Nach der
Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses der Europäischen Union steht
die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kurz vor ihrer Verabschiedung.
Darin geht es unter anderem um qualitative Anforderungen an beratende
Bankmitarbeiter, vorvertragliche Informationspflichten und eine
Vereinheitlichung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses
sowie Aussagen zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Diese
Neuerungen sollen Kreditnehmer besser informieren und schützen. Die
Umsetzung macht bei Finanzdienstleistern jedoch umfangreiche
Änderungen notwendig.
„Der gesamte Kreditvergabeprozess für Wohnimmobilienkredite muss
auf den Prüfstand gestellt und an die Anforderungen der neuen
Richtlinie angepasst werden“, sagt Dirk Lange, Bankexperte von Steria
Mummert Consulting. „Anpassungen sind notwendig in der EDV, dem
Dokumentenwesen, den Compliance-Regelungen, der Dokumentation sowie
der Schulung und Kontrolle von Mitarbeitern und Vermittlern.“ Künftig
müssen Kreditvermittler in Zertifizierungsverfahren ihre Kompetenz
nachweisen, um entsprechend tätig werden zu können.
Nach der für September erwarteten Verabschiedung muss die
Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge noch national
ausgestaltet werden. Das entsprechende deutsche Gesetz tritt
vermutlich erst in zwei Jahren in Kraft. „Doch Unternehmen müssen die
Anpassung frühzeitig angehen. Wer auf das Inkrafttreten wartet,
riskiert Wettbewerbsnachteile. Wer rechtzeitig und intensiv die
Gesetzeslage recherchiert und auch einfach aussehende Vorlagen
hinterfragt, kann oft bereits vor der offiziellen Verlautbarung die
Weichen stellen. Dann ist die Anpassung der Prozesse später schnell
möglich“, erklärt Dirk Lange von Steria Mummert Consulting.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
vor drei Jahren helfen, die anstehenden Änderungen gezielter
umzusetzen und aus den Fehlern zu lernen. Experten aus der Rechts-
und der IT-Abteilung sowie aus den Fachbereichen müssen frühzeitig
eingebunden werden, fachlich qualifizierte Mitarbeiter sollten mit
genug Vorlauf für das Projekt gewonnen werden. „Die Umsetzung einer
umfangreichen neuen Richtlinie kann nicht –mal nebenbei– angestoßen
werden, sondern benötigt eine gute Projektplanung mit qualifizierter
Leitung“, sagt Dirk Lange von Steria Mummert Consulting.
Nach seinen Einschätzungen ist zu erwarten, dass das
Kreditgeschäft auf Grund der EU-Regelungen noch mehr in den Fokus der
überwachenden Organisationen gerät. Die Prüfungen durch die
Finanzaufsichtsbehörde Bafin sowie Wirtschafts- und Verbandsprüfungen
werden zunehmen. „Als Maßstab dürften die Prüfungsaktivitäten im
Wertpapiergeschäft dienen“, so Lange. Wer rechtzeitig allen
Anforderungen genügt, vermeidet Strafen und Imageschäden.
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