Die Bundesregierung sieht nach Auskunft von Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben steuerrechtlichen Vorteile zu gewähren wie Eheleuten. „Die Frage der Behandlung von Lebenspartnerschaften muss gesellschaftspolitisch gelöst werden. Steuerpolitisch drängen andere Fragen, wie die Entlastung bei der sogenannten Kalten Progression“, sagte Kampeter der „Neuen Westfälischen“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Benachteiligung eingetragener Lebenspartner bei der Grunderwerbssteuer zu korrigieren, sei davon unbeeinträchtigt. Dies werde selbstverständlich erfolgen, so Kampeter.
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