Im Deutschen Bundestag fand am gestrigen Montag
eine gemeinsame Anhörung des Familienausschusses sowie des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Entgeltgleichheit von
Frauen und Männern statt. Dazu erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Der Unterschied in der Entlohnung von Frauen und Männern beträgt
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 23 Prozent
– beziehungsweise acht Prozent, wenn nur Männer und Frauen auf
vergleichbaren Positionen einander gegenübergestellt werden.
Unabhängig von den Kriterien, die zur Bestimmung der Höhe der
sogenannten Lohnlücke herangezogen werden, kann man jedoch nicht
bestreiten, dass Frauen beim Entgelt diskriminiert werden. Der
Handlungsbedarf ist daher unbestritten. Der Gesetzentwurf, den die
SPD vorgelegt hat, verursacht allerdings hauptsächlich
Bürokratiekosten und Verwaltungsaufwand. Zudem wurde die Wirksamkeit
des Gesetzes in der Anhörung stark bezweifelt.
Die Union ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf der SPD die
Tarifautonomie in unzulässiger Weise einschränkt. Selbstverständlich
müssen sich die Tarifparteien bei der Lohnfindung an die geltenden
Gleichheitssätze halten. Die Bewertung der Arbeit ist jedoch ein
Kernbestandteil der Tarifautonomie: Den Tarifparteien wird hierbei
eine eigene Einschätzung zugestanden.
Wir setzen darauf, Frauen durch geeignete Rahmenbedingungen im
Erwerbsleben zu unterstützen. An erster Stelle steht hierbei der
Ausbau der Kinderbetreuung, den wir mit Hochdruck vorantreiben. Zudem
appellieren wir an die Tarifpartner, Regelungen zu vermeiden, die
zwar im rechtlichen Sinne nicht diskriminieren, Lohnungleichheit aber
faktisch verfestigen. Diese Fälle – wenn beispielsweise der Aufstieg
in eine höhere Entgeltgruppe dadurch verzögert wird, dass Mütter die
Elternzeit in Anspruch nehmen – übersieht der vorliegende
Gesetzentwurf.“
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