Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum kirchlichen
Arbeitsrecht veranstaltet. Dazu erklären die stellvertretenden
Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach und
Günter Krings:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass nicht die Regelungen des
kirchlichen Arbeitsrechts problematisch sind, sondern Abweichungen
von diesen Regelungen – als Reaktion auf den zunehmenden
Wettbewerbsdruck und die geänderten Refinanzierungsbedingungen,
insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Beschäftigten der Kirchen sind durch eine
Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungsprozessen
beteiligt. Außerdem werden die Löhne durch Gremien festgelegt, die
paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt
werden. Die Tarifbindung liegt bei den Kirchen bei über 80 Prozent;
die Bezahlung ist höher als bei anderen Trägern im karitativen
Bereich.
Aus diesen Gründen sprechen wir uns für die Beibehaltung des
kirchlichen Arbeitsrechts aus. Die Forderung der Linken nach einer
ausnahmslosen Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf
Religionsgesellschaften verkennt, dass das kirchliche Arbeitsrecht
Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungs- und
Verwaltungsrechtes der Religionsgesellschaften ist.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://