Fischbach: Mindestlohn schützt Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung vor Lohndumping

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte
Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungen verabschiedet. Dazu erklärt die
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingrid Fischbach:

„Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten Verordnung gilt für
die Angestellten der Weiterbildungsbranche ab dem 1. August 2012 ein
Mindeststundenlohn. Rund 30.000 Beschäftigte werden dank dieser
Verordnung künftig vor Lohndumping geschützt.

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten gemeinsam beim
Bundesarbeitsministerium die Aufnahme ihres Tarifvertrages ins
Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt. Mit der Verordnung wird das
BMAS diesen Tarifvertrag als verbindlich für die gesamte Branche
erklären.

Unterbietungswettkämpfe von Weiterbildungsunternehmen, welche oft
mit sinkenden Löhnen für die Lehrkräfte verbunden waren, gehören
damit endlich der Vergangenheit an.“

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