Fischbach/Noll: Guter Tag für den Kinderschutz in Deutschland

Das Bundeskinderschutzgesetz hat heute den
Vermittlungsausschuss passiert. Dazu erklären die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die
zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:

„Wir sind sehr froh, dass der Vermittlungsausschuss den
Empfehlungen gefolgt ist, auf die sich Bund und Länder am Montag
geeinigt haben. Dadurch ist der Weg frei für die dringend notwendigen
Verbesserungen im Kinderschutz. Das Bundeskinderschutzgesetz kann wie
geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Der jahrelange Einsatz der Union für ein Bundeskinderschutzgesetz
hat sich gelohnt: Wir erreichen eine neue Qualität im Kinderschutz.
Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf
Prävention. Familien müssen von Anfang an unterstützt und Eltern
gestärkt werden, damit Kinder sicher aufwachsen können.

Da der Bund die psychosoziale Unterstützung von Familien mit
kleinen Kindern dauerhaft sicherstellen wird, kommt die Hilfe vor Ort
auch wirklich an. Dafür hat der Bund sein finanzielles Engagement
noch einmal erheblich erhöht. Zudem verbessern wir die
Verbindlichkeit von Qualitätsstandards und setzen damit die
Empfehlungen des Runden Tisches –Sexueller Kindesmissbrauch–
vollumfänglich um.

Kinder dürfen nicht Opfer von Vernachlässigung, Missbrauch oder
Gewalt werden. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz können wir
diese Fälle eindämmen. Heute ist ein guter Tag für den Kinderschutz
in Deutschland.“

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