Fischer: Bundesregierung schafft Planungssicherheit für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2014

Heute hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
beschlossen, durch den unter anderem die Mittelzuweisungen des Bundes
um zunächst ein Jahr verlängert werden, mit denen er die Länder bei
der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung
seit 2007 jährlich unterstützt. Dazu erklärt der baupolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dirk Fischer (Hamburg):

„Mit dieser Entscheidung schafft die Bundesregierung
Planungssicherheit für die Länder, vor allem auch für deren
Verantwortung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Hier sollen
weitere 518 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt werden. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das ausdrücklich.

Damit können die Länder insbesondere in Ballungszentren einen
Beitrag zur Entspannung auf den Wohnungsmärkten leisten. Ich gehe
davon aus, dass die Länder auch bei wegfallender gesetzlicher
Zweckbindung der Mittel diese Aufgabe wahrnehmen und dort, wo Bedarf
besteht, Investitionen in neuen Wohnraum fördern.

Eine Selbstverpflichtung der Länder hierzu wäre hier
wünschenswert. Die Entwicklungen der letzten Jahre – wie zum Beispiel
in Berlin – geben Anlass zur Sorge, dass einige Landesregierungen
beim Mitteleinsatz andere Schwerpunkte setzen. Damit würden sie die
Länder in eine schlechte Verhandlungsposition für die darauffolgenden
Jahre bringen. Im Gesetzgebungsverfahren ist daher auch über eine
detaillierte Berichtspflicht der Länder zum Mitteleinsatz zu
sprechen.“

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