Fischer/Lietz: Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für die Zukunft

Heute stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) seine Pläne für die neue Kategorisierung
der Bundeswasserstraßen und die Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vor. Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Matthias Lietz:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Pläne des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die
Reform ist dringend notwendig und packt die Herausforderungen an der
richtigen Stelle an. Eine Priorisierung der Wasserstraßen nach
Verkehrsbedeutung ist entscheidend, um Ressourcen sinnvoller und
effizienter einsetzen zu können. Kernaufgaben in einer zentralen
Behörde zu bündeln, ist außerdem ein sinnvoller Schritt für mehr
Effizienz und Bürokratieabbau. Dies wird durch die Auflösung einer
Hierarchieebene erreicht.

Dabei stellt das Konzept ein Kernnetz auf, das sich am
Transeuropäischen Verkehrsnetz der Europäischen Union sowie der
transportierten Gütermenge (über 1 Mio. Tonnen) orientiert. Die
CDU/CSU-Fraktion begrüßt hier, dass auch das Kriterium der
Wertschöpfung einer Region eine wichtige Rolle spielt. Die Regionen
sind Konjunkturmotor unserer Wirtschaft und brauchen bei steigendem
Güterverkehrsaufkommen eine leistungsfähige Infrastruktur. Die
Hafenzufahrten an der Nord- und Ostseeküste sind Bestandteil der
Netzstruktur.

Mit der Kategorisierung der Wasserwege nach Verkehrsfunktion und
-bedeutung können wir Ressourcen bündeln, wo wir sie am meisten
brauchen, und Planungssicherheit schaffen. Außerdem können wir damit
wichtige Erhalt- und Ausbaumaßnahmen schneller und effizienter auf
den Weg bringen. Die Kategorien werden alle fünf Jahre überprüft, so
dass der Entwicklung in den Wirtschaftsräumen Rechnung getragen wird.

Außerdem werden Vergabeverfahren vereinfacht. Für eine
wirtschaftlichere und effizientere Erledigung der Aufgaben wird das
Volumen der Vergaben erhöht. Gleichzeitig bleibt die Fachkompetenz
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhalten, um einen
leistungsfähigen und sicheren Schiffsverkehr gewährleisten zu
können.“

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