Fischer/Schnieder: Entwurf des Investitionsrahmenplans ist eine ehrliche Grundlage

Zum Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011-2015
für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Dirk Fischer, MdB und der zuständige Berichterstatter,
Patrick Schnieder:

„Der Entwurf des neuen Investitionsrahmenplans bildet eine
ehrliche Grundlage für Investitionen in die deutsche
Verkehrsinfrastruktur. Wir unterstützen ihn ausdrücklich.

Wichtige Parameter für diese Investitionsstrategie des Bundes bis
2015 bilden die weitgehend bestätigten Verkehrsprognosen sowie die
Bundeshaushalte und die Finanzplanung. Investitionen in die Erhaltung
von Verkehrswegen werden deutlich gestärkt, um im
Verkehrsinfrastrukturbestand Qualität und Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Die Mittel für die Pflege und Sanierung von
Brückenbauten im Zuge von Autobahnen und Bundesfernstraßen werden
mehr als verdoppelt. Wurden bis 2010 jährlich 300 Millionen Euro
eingesetzt so werden es in Zukunft 670 Millionen Euro sein. Die
Sicherheit der Brücken hat dabei Priorität. Darüber hinaus gilt es
zunächst, die Vielzahl begonnener Aus- und Neubauprojekte fertig zu
stellen. Dies gebietet die Wirtschaftlichkeit von Bauabläufen – mit
der Konsequenz, dass es für neue Projekte in den nächsten Jahren nur
einen begrenzten Spielraum geben wird.

Der neue Investitionsrahmenplan geht offen mit der bestehenden
Lücke zwischen Investitionsbedarf und gesicherter Finanzgrundlage um.
Er macht kein Geheimnis aus der strukturellen Unterfinanzierung. Bis
2015 besteht ein Investitionsbedarf für den Aus- und Neubau von circa
20-24 Milliarden Euro, von denen bisher circa 15 Milliarden Euro
gesichert sind. Bundesminister Peter Ramsauer zeigt damit den
begrenzten Investitionsrahmen deutlich auf und verfolgt gleichzeitig
bei der Auswahl möglicher neuer Vorhaben nachvollziehbare
Grundsätze.“

Hintergrund:

Der Investitionsrahmenplan 2011-2015 dokumentiert den
Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes,
in die Bundesfernstraßen und in die Bundeswasserstraßen bis 2015. In
ihm ist der Investitionsbedarf für den Erhalt des Bestandsnetzes, für
die Fortführung der im Bau befindlichen Vorhaben sowie für jene
Projekte dargestellt, die bis 2015 neu begonnen werden sollen.

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