Berlin. – Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung den Nationalen Radverkehrsplans 2020 beschlossen.
Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, und der zuständige
Berichterstatter für Radverkehr, Gero Storjohann:
„Mit dem neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) setzen wir
wichtige Impulse an die zuständigen Länder und Kommunen zur weiteren
Förderung des Radverkehrs. Der Bund formuliert mit dem NRVP
grundsätzliche Leitlinien für die örtliche Radverkehrsförderung in
den kommenden Jahren. Ziel des NRVP ist es, den Radverkehr
attraktiver und sicherer zu machen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt zudem sehr, dass der neue
NRVP, bevor er Anfang 2013 in Kraft tritt, erstmalig auch durch das
Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich beraten werden wird.
Hierdurch gelingt es, das Thema Radverkehr mit seinen aktuellen
Entwicklungen und Herausforderungen einem noch breiteren Publikum
zugänglich zu machen.
Der NRVP analysiert aktuelle Entwicklungen des Radverkehrs und
formuliert Empfehlungen. Die Kommunen sind bei der
Radverkehrsförderung unterschiedlich weit vorangeschritten. Der NRVP
unterteilt sie deshalb in Einsteiger, Aufsteiger und Vorreiter der
Radverkehrsförderung. Ein wichtiges Ziel des NRVP ist es, dass die
Gemeinden voneinander lernen und ihre unterschiedlichen Erfahrungen
austauschen.
Denn die Bedeutung des Radverkehrs im Gesamtverkehrsaufkommen und
als Wirtschaftsfaktor wächst stetig. In Deutschland gibt es rund 70
Millionen Fahrräder. Die Branche verkauft jedes Jahr vier Millionen
Räder und macht 5 Milliarden Euro Umsatz. Jeder zehnte Weg in
Deutschland wird per Rad zurückgelegt – Tendenz steigend.
Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren rund 877 Millionen
Euro in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen
investiert. Die Gemeinden sollten ihre Bemühungen beim Radwegeausbau
fortsetzen. Insbesondere in Städten braucht es außerdem bessere und
vor allem sichere Abstellmöglichkeiten für Räder an Bahnhöfen, bei
Arbeitgebern und an touristischen Besichtigungspunkten.
In den zukünftigen ICx-Schnellzügen der Bahn muss die
Fahrradmitnahme ermöglicht werden. Öffentliche Fahrradverleihsysteme
ergänzen zudem das bestehende öffentliche Nahverkehrsangebot und
schließen Mobilitätslücken. Wenn es gelingt, den Radverkehr besser
mit anderen Verkehrsmitteln zu verknüpfen, können wir unser Ziel
erreichen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in
den nächsten Jahren auf 15 Prozent zu erhöhen.“
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