Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
heute endgültig über die Frage von Kruzifixen in italienischen
Schulen geurteilt. Dazu erklärt die Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Dr. Maria Flachsbarth:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
begrüßen wir ausdrücklich. Es entspricht unserem Verständnis von
Religionsfreiheit, dass Glaube nicht nur privat gelebt werden darf,
sondern auch im öffentlichen Raum seinen sichtbaren Platz hat.
Dies ist gerade Ausdruck eines weltanschaulich-neutralen
Staatsverständnisses. Religion aus der Öffentlichkeit zu verbannen,
bedeutete eine einseitige Bevorzugung des Atheismus, dem sich aber
nur ein geringer Teil der Bevölkerung zugehörig fühlt. Es ist daher
gut, dass sich die große Kammer des EGMR im Revisionsverfahren der
Auffassung seiner kleinen Kammer, die Religionsfreiheit nur als
negatives Recht begreift, nicht angeschlossen hat.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Religion, die in
Gemeinschaft gelebt wird, öffentlich sichtbar sein darf und soll: das
gilt für Gebäude, in denen Glaubensgemeinschaften zum Gebet zusammen
kommen in gleichem Maße wie für die Symbole, die den Anhängern der
Religionen wichtig sind: das gilt für Kruzifixe und Kirchen.
Zweifelsohne gilt das gleiche Recht aber auch für Synagogen und
Davidsterne oder auch Moscheen und Halbmonde.
Das Kreuz ist mehr als ein kulturelles Symbol: es ist zeichenhaft
der „Ort“, unter dem Christen sich versammeln. Für das Zusammenleben
von Menschen, die verschiedenen oder auch gar keinen Religionen
angehören, sollte es selbstverständlich sein, dass den Symbolen, die
dem jeweils anderen heilig sind, Respekt und Toleranz
entgegengebracht wird.
Hintergrund:
Im Dezember 2009 hat die kleine Kammer des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einer italienischen Klägerin
Recht gegeben, die gegen ein Kreuz in den Klassenräumen ihrer Söhne
geklagt hatte. Nachdem Italien gegen dieses Urteil in Berufung
gegangen war, traf heute die Große Kammer des EGMR mit 17 Richtern
abschließend ein verbindliches Urteil.
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