Flexibilisierung und Erweiterung der Anstellungsregelungen für Zahnarztpraxen / KZBV und GKV-SV einigen sich auf Änderungen im Bundesmantelvertrag

Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte
in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr angestellte
Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband
(GKV-SV) geeinigt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die neue
Regelung ermöglicht eine patientenorientierte Weiterentwicklung der
Versorgung und trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen
und Zahnärzten Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor
einer Niederlassung häufig zunächst als Angestellte im Team arbeiten
wollen. Für die Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle
ermöglicht. Jetzt können drei bzw. mit Begründung auch vier
Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in
Teilzeit tätig werden. Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten
räumen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften eine größere
Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der
Zusammenarbeit von Angestellten ein.“

Hintergrund: Änderung des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte

Die bisherigen Vorgaben des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte
(BMV-Z) sahen vor, dass niedergelassene Vertragszahnärztinnen oder
Vertragszahnärzte maximal zwei Zahnärzte in Vollzeit anstellen
durften. Diese Grenze wurde nun angehoben. Die neue Regelung gilt ab
sofort. Die KZBV hatte sich dazu mit dem GKV-SV auf eine Änderung des
BMV-Z verständigt, der Regelungen zur Art und Umfang der Versorgung
und Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen enthält. Der BMV-Z
ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen
auf Länderebene ausgehandelt werden. Die neue Regelung im Volltext
kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 2801 7927
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