Die Koalition hat am heutigen Mittwoch im
Finanzausschuss das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
beschlossen, Mit dem Vorhaben werden internationale Standards zur
Geldwäschebekämpfung umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:
„Das Gesetz zur Geldwäscheprävention ist ein wichtiger Schritt, um
den Wirtschaftstandort Deutschland integer zu halten. Deutschland hat
als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force on Money
Laundering eine besondere Verpflichtung, Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen werden verschärft.
Insbesondere werden die Sorgfaltspflichten der Industrie und der
freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichtsrechte in Bund und Ländern
zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt.
In wesentlichen Punkten haben die Koalitionsfraktionen den
Regierungsentwurf noch nachgebessert. Vor allem war uns wichtig, in
den Bereichen, die weniger risikobehaftet sind, nicht übers Ziel
hinauszuschießen. Überflüssige Bürokratie für die Wirtschaft ist zu
vermeiden.
So war ursprünglich vorgesehen, dass gewerbliche Güterhändler und
freie Berufe bei mehr als neun Beschäftigten zwingend einen
Geldwäschebeauftragten zu verpflichten haben. Dies ging deutlich zu
weit. Wir haben stattdessen festgelegt, dass im Normalfall keine
Verpflichtung zur Bestellung besteht. Die Aufsichtsbehörde ist aber
im begründeten Einzelfall dazu befugt, die Bestellung eines
Geldwäschebeauftragten zu verlangen. In besonders sensiblen
Bereichen, nämlich bei Handel mit hochwertigen Gütern, soll die
Aufsichtsbehörde eine solche Bestellung verlangen.
Des Weiteren wurde beim Vertrieb von Prepaid-Karten an Kiosken,
Tankstellen oder in Supermärkten eine Bagatellgrenze eingezogen.
Bisher musste jeder Kunde identifiziert werden. Dass dies kaum
praktikabel ist, kann sich jeder vorstellen. Künftig gilt daher: Wenn
das Guthaben der Karten 100 Euro oder weniger beträgt, ist eine
Identifizierung nicht erforderlich.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetzesvorhaben werden in erster Linie Sorgfaltspflichten
der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und
Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung gestärkt. Außerdem werden die
Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert.
Das deutsche Recht wird damit an die internationalen Standards der
Geldwäscheprävention angepasst. Insbesondere geht es dabei um die
Vorgaben der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF).
Dieses Gremium ist bei der OECD angesiedelt, Deutschland eines der
Gründungsmitglieder. Die Implementierung der von der FATF
vorgegebenen Standards wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Das
Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
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