Die Koalition hat heute im Finanzausschuss die
Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und
Lebensversicherung beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Mit dem Gesetz schützen wir die Verbraucher vor zu hohen
Provisionszahlungen bei der privaten Krankenversicherung. Zukünftig
dürfen Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsvermittlern für
den Abschluss von privaten Krankenversicherungen nicht mehr als neun
Monatsbeiträge Provision zahlen. Das nimmt den Vermittlern den
Anreiz, sich allein wegen hoher Provisionen Kunden abzujagen.
Bei den privaten Kranken- und Lebensversicherungen soll die
Neuregelung außerdem verhindern, dass Versicherungsvermittler Kunden
in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses den Wechsel zu
einer anderen Versicherung empfehlen, allein um dadurch zusätzliche
Provisionen zu erzielen. Wenn der Vertrag auf Initiative des Kunden
endet, muss ein Teil der Provision an den Versicherer zurückgezahlt
werden.
Das Gesetz ist damit der entscheidende und notwendige Schritt, den
Missbrauch bei der Vermittlung von privaten Kranken- und
Lebensversicherungen zu beseitigen und den Verbraucherschutz in
diesem Bereich zu stärken.“
Hintergrund:
Die Provisionen, die private Krankenversicherer Vermittlern und
Maklern zahlen, liegen seit einiger Zeit in Einzelfällen weit über
dem Durchschnitt. Früher waren Zahlungen in Höhe von 12
Monatsbeiträgen die Spitze, heute sind 14 Monatsprämien und mehr
nicht selten. Manche Versicherer legen sogar noch drei Monatsbeiträge
Provision obendrauf, wenn Vermittler gut verdienende Arbeitnehmer
gewinnen. Das führte dazu, dass die Kosten für den Abschluss einer
privaten Krankenversicherung zwischen 1999 und 2009 von
durchschnittlichen 7,5 auf 8,9 Monatsbeiträge gestiegen sind.
Zudem werben Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines
Versicherungsverhältnisses ab oder legen sich sogar die eigenen,
bereits vermittelten Kunden auf Wiedervorlage, um dann eine
passendere Versicherung zu präsentieren mit dem Ziel, zusätzliche
Provisionen zu erzielen.
Diese Praxis soll durch das Gesetz verhindert werden. Die
Neuregelung tritt am 1. April in Kraft.
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