Die Koalition hat heute im Finanzausschuss den
Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Der
Entwurf sieht eine Korrektur des Einkommensteuertarifs vor, um nicht
gewollten Steuermehreinnahmen, die durch den Effekt der kalten
Progression entstehen, entgegenzuwirken. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:
„Ab 2013 wollen wir die Bürger um jährlich sechs Milliarden Euro
entlasten. Es geht hierbei nicht um Steuergeschenke, sondern darum,
den Bürgern „heimliche“ Steuererhöhungen, die der Staat Jahr für Jahr
durch den Effekt der kalten Progression einnimmt, zurückzugeben. Wir
sorgen auf diese Weise dafür, dass den Bürgern mehr Netto vom Brutto
verbleibt.
Jeder kennt das Phänomen: Obwohl die Lohnerhöhung gerade einmal
die Inflation ausgleicht, bewirkt das gestiegene Nominaleinkommen,
dass der Arbeitnehmer in eine höhere Steuerbelastung rutscht. Wir
stellen hier durch die Tarifentlastung ein Stück Steuergerechtigkeit
her. Der Staat soll von Lohnerhöhungen, die den Arbeitnehmer nicht
leistungsfähiger gemacht haben, nicht profitieren.
Wichtig war der Koalition, dass vor allem kleinere und mittlere
Einkommen entlastet werden. Der Gesetzentwurf sorgt daher dafür, dass
im Verhältnis zur gezahlten Steuer die Entlastung der unteren
Einkommensgruppen am größten ist.
Leider haben SPD, Grüne und Linke wieder einmal
Fundamentalopposition betrieben und den Gesetzentwurf abgelehnt. Die
Blockade der SPD, auch mithilfe des Bundesrates, ist eine Attacke auf
den Geldbeutel der kleinen Leute, die viel arbeiten und wenig
heimbringen.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression sieht folgende
Veränderungen bei der Einkommensteuer vor:
– Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten zum 1. Januar 2013
auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro angehoben
(der Grundfreibetrag erhöht sich somit um insgesamt 350 Euro).
– Der Tarifverlauf wird im Bereich der Progressionszonen im
gleichen prozentualen Ausmaß angepasst.
Das Volumen der Entlastung beträgt sechs Milliarden Euro jährlich.
Zudem soll beginnend ab der 18. Legislaturperiode eine
re-gelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im
Tarifverlauf im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.
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