Der Europäische Rat hat am gestrigen Donnerstag
seine Schlussfolgerungen zur Vollendung der Wirtschafts- und
Währungsunion verabschiedet. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, der
europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Stübgen, und der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung der
Staats- und Regierungschefs vom 18. Oktober 2012, zunächst die
schwierigen Rechts- und Finanzfragen einer europäischen
Bankenaufsicht zu klären. Damit hat sich Bundeskanzlerin Merkel auf
dem Gipfel durchgesetzt und ein Inkrafttreten der europäischen
Bankenaufsicht zum 1. Januar 2013 verhindert. Die noch offenen Fragen
sind so gewichtig, dass Gründlichkeit eindeutig vor Schnelligkeit
geht. Einen Schnellschuss können wir uns nicht leisten.
Es muss zum einen klar abgegrenzt werden, wie unter Einbeziehung
der Europäischen Zentralbank (EZB) die Arbeitsteilung zwischen
europäischer und nationaler Ebene bei der Bankenaufsicht aussehen
soll. Auf europäischer Ebene sollten nur die großen systemrelevanten
Banken und Banken, die grenzüberschreitend tätig sind, kontrolliert
werden. Bei Instituten wie den deutschen Sparkassen und Volks- und
Genossenschaftsbanken, die nur auf regionaler oder nationaler Ebene
tätig sind, muss die nationale Bankenaufsicht greifen.
Wir brauchen klare Regeln, nach denen die geplante Bankenaufsicht
unter dem Dach der EZB einer hinreichenden demokratischen Kontrolle
unterliegt und damit den Anforderungen des Demokratieprinzips nach
Art. 20 Abs. 2 GG erfüllt. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang
sorgfältig überlegen, wie das Zusammenspiel von Europäischen
Parlament und den nationalen Parlamenten bei der Aufsicht über die
Aufsicht ausgestaltet werden muss.
Die Unabhängigkeit der EZB und das geltende Primärrecht gebieten
außerdem, dass eine supranationale europäische Bankenaufsichtsbehörde
mit vollumfänglichen Kompetenzen und echten Durchgriffsrechten nur
mit einer Anpassung der europäischen Verträge erfolgt.
Und schließlich: Nach dem Gipfelbeschluss vom vergangenen Juni
kann über eine direkte Rekapitalisierung von Banken aus dem ESM erst
dann entschieden werden, wenn eine wirksame und effiziente
Bankenaufsicht auf europäischer Ebene errichtet ist und sie ihre
Tätigkeit aufgenommen hat. Jegliche Forderungen nach Ausnahmen von
diesem Beschluss sind entschieden abzulehnen. Eine schlagkräftige
einheitliche Bankenaufsicht in Europa ist außerdem nur eine der
Voraussetzungen für eine direkte Bankenhilfe durch den ESM. Der
Deutsche Bundestag müsste einem solchen neuen Instrument des ESM
zustimmen und wir müssten unser deutsches ESM-Finanzierungsgesetz
ändern. Für die Union ist weiterhin wichtig, dass auch bei einer
direkten Bankenrekapitalisierung die Haftung weiterhin beim Staat
bleibt.“
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