Flosbach/Tillmann: Koalition packt beim Thema Steuervereinfachung entschlossen an

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung über
das Steuervereinfachungsgesetz debattiert. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:

„Die christlich-liberale Koalition packt beim Thema
Steuervereinfachung entschlossen an. Mit dem
Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Steuererklärung künftig
einfacher und schneller gehen. Wir verringern den Papierkram und
helfen damit vor allem denjenigen, die ihre Steuererklärung noch
selbst ausfüllen. Der Bürokratieaufwand der Unternehmen wird pro Jahr
um 4 Milliarden Euro reduziert. Das steuerliche Entlastungsvolumen
von jährlich 590 Millionen Euro kommt zielgenau Arbeitnehmern und
Familien mit Kindern zugute:

– Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf
1.000 Euro werden Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch
größerem Umfang überflüssig. Dies befreit weitere 550.000
Arbeitnehmer vom Einzelnachweis der Werbungskosten. Insgesamt
wird dann für 21,6 Millionen Arbeitnehmer kein Einzelnachweis
mehr erforderlich sein. Dies führt gleichzeitig zu einer
Entlastung von 330 Millionen Euro.

– Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird
deutlich vereinfacht, indem es künftig auf die persönlichen
Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit,
Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Damit entfällt
eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien
mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit
verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.

– Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen entfällt
auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze.
Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und
Erklärungen werden nicht mehr nötig sein. Dies entlastet
Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer effektiver
Vereinfachungsmaßnahmen wie beispielsweise die Ausweitung der
Abgeltungsteuer beim Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen,
die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte oder
die Reduzierung der Anforderungen an elektronische Rechnungen. In den
nun beginnenden parlamentarischen Beratungen werden wir sämtliche
Maßnahmen intensiv beraten und uns überall dort für weitere
Verbesserungen einsetzen, wo dies erforderlich wird. Hier wird die
öffentliche Sachverständigenanhörung am 11. Mai sicherlich wertvolle
Erkenntnisse liefern. Es ist beabsichtigt, das
Steuervereinfachungsgesetz 2011 noch vor der parlamentarischen
Sommerpause zu verabschieden, so dass das Gesetz dann auch zeitnah im
Bundesgesetzblatt stehen wird.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de