Wer ein Flugticket online erwirbt, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat laut ARAG Experten jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden und so die Verbraucherrechte gestärkt. In dem konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen einen Reiseanbieter geklagt, der beim Online- Ticketkauf automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis eingeschlossen hatte. Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss (–Opt-out–). Stattdessen muss sie selbst angeklickt werden (–Opt-in–). Seit längerem verbietet ein EU-Gesetz den Fluglinien bereits dieses Verfahren. Das Gericht bestätigt dies nun ausdrücklich auch für Vermittler von Flugreisen (EuGH, Rechtssache C-112/11).
Weitere Informationen unter:
http://