Bis zu 7.200 Euro Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung können junge und begabte Gesellen erhalten. Für die Aufnahme in die ?Begabtenförderung Berufliche Bildung? müssen die Bewerber jünger als 25 Jahre sein und mindestens eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen: Gesellenprüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,9 absolviert oder im Leistungswettbewerb des Handwerks auf Landesebene eine der ersten drei Plätze belegt oder ein Empfehlungsschreiben des Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule.
Jedes Jahr im Januar nimmt die Handwerkskammer Karlsruhe neue Stipendiaten in dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Mit dem Weiterbildungsstipendium in Höhe von 7.200 Euro, verteilt auf drei Jahre, kann unter anderem der Meisterlehrgang, der Betriebswirt oder ein berufsbegleitendes Studium finanziert werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind bei der Handwerkskammer Karlsruhe erhältlich (Marianne Erk, Tel. 0721/1600-104, E-Mail: erk@hwk-karlsruhe.de). Marianne Erk berät Handwerker auch über andere Möglichkeiten zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung, beispielsweise den Bildungsscheck und den Prämiengutschein.