Ein Mann hat einer Frau das Handy gestohlen, in
Köln. Acht Wochen später wird er verurteilt: sechs Monate Haft auf
Bewährung plus 100 Euro Geldstrafe. Am selben Tag findet noch ein
ähnliches Verfahren gegen zwei andere Männer statt, ebenfalls in
Köln. Die Diebstähle haben sich in der Silvesternacht am Kölner Dom
ereignet. Es ist gut, dass der Kölner Amtsgerichtspräsident darauf
bestanden hat, jeden Täter gemäß seiner individuellen Schuld zu
behandeln. Jeder weiß, dass es in dieser Nacht auch viel schwerere
Straftaten gab, und jeder weiß, dass das Geschehen politische
Debatten ausgelöst hat. Dazu gehörten auch aus Empörung geborene,
aber falsche Reflexe, die ohne Rücksicht auf den rechtlichen Rahmen
pauschal nach harten Urteilen riefen. Doch genau diese Rufe dürfen
einen unabhängigen Richter bei der Urteilsfindung niemals
interessieren. Die Kölner Justiz lässt sich vor keinen politischen
Karren spannen. Das ist eine gute Nachricht.
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