Mit dem Durchsetzen des 
Einzelhandelstarifvertrags werden  unzulässige Kostenvorteile 
gegenüber der Konkurrenz eingeebnet,     Amazon kommt  bei den 
Lohnkosten endlich da an, wo  Otto und Co schon  seit Jahren sind. 
Damit wäre zwar noch längst nicht die Markt- und Preissetzungsmacht 
des  Giganten  gebrochen.  Gleichwohl  wäre  wenigstens ein – nicht 
ganz unwichtiger – Faktor  für einen halbwegs funktionstüchtigen  
Wettbewerb im Online-Versandgeschäft abgesichert.
Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
Weitere Informationen unter:
http://
