Frankfurter Rundschau: Kommentar zur Datenauswertungs-Wunschliste von Innenminister Friedrich

In die Koalitionsverhandlungen brachte Friedrich
eine Wunschliste ein, welche Daten die Sicherheitsbehörden künftig
auswerten dürfen und welche Befugnisse sie erhalten sollen: mehr
Internet-Schnüffelei, Zentralisierung von Geheimdienst-Infos, mehr
Videoüberwachung. Dass er Pläne, Bewegungsprofile aus Mautdaten zu
erstellen, bei Bekanntwerden zurückzog, erhöht schlimmstenfalls die
Erfolgsaussichten für andere Überwachungsfantasien. Friedrich scheint
gleichgültig zu sein, dass er nicht nur für Sicherheit zuständig,
sondern auch „Verfassungsminister“ ist – also die Wahrung des
Grundgesetzes und die Bürgerrechte darin beaufsichtigt.
„Supergrundrechte“ enthält es nicht, und die öffentliche Sicherheit
taucht erst in Paragraph 13 auf – nach sieben Freiheitsrechten, die
Friedrich einschränken will. Traurig, aber wahr: Die Verfassung muss
vor dem Verfassungsminister geschützt werden.

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