Für die NSA-Affäre ist ein
Untersuchungsausschuss ein gänzlich ungeeignetes Mittel. Denn der
Vorwurf lautet gegenwärtig doch, dass der US-Geheimdienst im Auftrag
des Weißen Hauses die Deutschen bis hinauf zu ihrer Bundeskanzlerin
verbotenerweise ausgespäht hat. Weder die NSA noch Barack Obama
unterliegen dem deutschen Untersuchungsausschuss-Gesetz. Das Gremium
hätte also herzlich wenig zu untersuchen. Nein, diese Affäre muss der
Generalbundesanwalt strafrechtlich aufklären – und Kanzlerin Merkel
muss die völkerrechtlichen Konsequenzen aus diesem Vertrauensbruch
vertreten.
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