Frankfurter Rundschau: Kommentar zur Linken-Forderung nach Ausweisung muslimfeindlicher Straftaten in der Kriminalstatistik / Titel: Islamfeindlich muss es heißen

Zu den klugen Schlussfolgerungen des
NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag gehörte die Empfehlung, das
Feld der Hasskriminalität stärker einzugrenzen – mit dem Unterbegriff
muslimfeindlich. Die Empfehlung des Bundestages ist eineinhalb Jahre
alt. Was ist seither geschehen? Der Vorschlag werde im „Kreise der
Fachexperten diskutiert und geprüft“, so das Bundesinnenministerium.
Was aber gibt es groß zu prüfen an der Frage, ob ein Anschlag auf
eine Moschee besser als islamfeindliche Straftat denn als
Sachbeschädigung oder Brandstiftung registriert wird? Derzeit werden
Ausschreitungen bei Protesten gegen Islamisten ebenso als religiös
motivierte Hasskriminalität eingeordnet wie Überfälle auf muslimische
Einrichtungen. Wenn die Linke das absurd nennt, hat sie recht. Eine
klare Zuordnung der politischen Kriminalität im Lande ist nötig.
Alles andere dient der Verharmlosung.

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