Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
wegen des Völkermords in Ruanda:
Wichtiger als das Urteil ist der Prozess selbst. Seit 2002 gilt
hierzulande das Völkerstrafrecht, deutsche Ermittler müssen unter
anderem bei Verbrechen wie Völkermord ermitteln, wenn sich ein
Verdächtiger in Deutschland aufhält – ganz gleich, wo er die
Verbrechen begangen haben könnte. Die Bedeutung des
Weltrechtsprinzips wächst in einer vernetzten und mobilen Welt. Noch
aber fehlt es diesem Prinzip an Kraft. Spanien hat es jüngst
gesetzlich beschränkt, weil es seine Handelsbeziehungen mit China
belastet. Dass Deutschland ähnlich handeln könnte, wenn Verdächtige
nicht aus Ruanda, sondern aus den USA oder Russland stammten, ist zu
befürchten.
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