Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
wegen des Völkermords in Ruanda:
   Wichtiger als das Urteil ist der Prozess selbst. Seit 2002 gilt 
hierzulande das Völkerstrafrecht, deutsche Ermittler müssen unter 
anderem bei Verbrechen wie Völkermord ermitteln, wenn sich ein 
Verdächtiger in Deutschland aufhält – ganz gleich, wo er die 
Verbrechen begangen haben könnte. Die Bedeutung des 
Weltrechtsprinzips wächst in einer vernetzten und mobilen Welt. Noch 
aber fehlt es diesem Prinzip an Kraft. Spanien hat es jüngst 
gesetzlich beschränkt, weil es seine Handelsbeziehungen mit China 
belastet. Dass Deutschland ähnlich handeln könnte, wenn Verdächtige 
nicht aus Ruanda, sondern aus den USA oder Russland stammten, ist zu 
befürchten.
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