Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
gegen Google:
Erst kippten die Richter im vergangenen Monat die EU-Regelung zur
Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungsdaten. Jetzt erkannten
sie ein Recht auf Vergessenwerden an. Suchergebnisse mit heiklen
Angaben, die die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzen,
müssen notfalls gekippt werden. Mit den beiden Urteilen schafft der
EuGH die Grundlagen eines digitalen europäischen Bürgerrechts. Die
Mitgliedstaaten müssen nun liefern. Sonst geschieht das, worüber sich
die Politik gern beschwert: Die Gerichte setzen das Recht. In diesem
Fall nicht aus Übereifer, sondern weil die nationalen Regierungen
sich nicht einigen. Europa braucht endlich einen Datenschutz, der im
digitalen Zeitalter ankommt. Das ist die Botschaft dieses Urteils.
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