Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
gegen einen rechten Polizisten:
Das verbotene Horst-Wessel-Lied auf der Brust, die
Hakenkreuz-Fahne im Arm – der Berliner Polizist, der nun endlich
keiner mehr sein darf, hat aus seiner rechtsextremen Gesinnung
wirklich keinen Hehl gemacht. Wie soll jemand, der sich so offensiv
gegen die Verfassung und die demokratische Grundordnung stellt, die
Einhaltung der Gesetze überwachen, die eben diese festschreiben?
Nicht nur bei der Berliner Polizei gibt es immer wieder Berichte über
rechtsextreme und rassistische Ausfälle – vom flüchtlingsfeindlichen
Beitrag in der Whatsapp-Gruppe bis zum Betreiben eines einschlägigen
Online-Shops. Der Spruch der Leipziger Richter sollte deshalb all
jenen Schwung und neuen Mut verleihen, die – intern wie von außen –
diesen braunen Sumpf in der Polizei austrocknen wollen.
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