Wie aber kann belegt werden, dass ein
Asylbewerber homosexuell ist? Tests oder Videobeweise sind schon seit
einigen Jahren untersagt. Nicht mittels psychologischer Gutachten,
die die Grundrechte des Flüchtlings einschränken, hat der Europäische
Gerichtshof im Fall eines Nigerianers geurteilt, der in Ungarn Asyl
bekommen möchte. Das Urteil hat Präzedenzwirkung für alle EU-Staaten,
denn solche Gutachten werden auch in anderen Ländern angefertigt. Es
ist aber auch ein Signal gerade an die osteuropäischen Staaten mit
ihren rechtsnationalen Regierungen, die sich nach Kräften gegen die
Aufnahme von Flüchtlingen wehren und auch kein allzu großes Herz für
Menschen haben, die anders leben als die Mehrheit. Der Fall des
Nigerianers zumindest muss nun noch einmal aufgerollt werden – in
Ungarn. So wollen es die Dublin-Regeln.
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