Man könnte nun meinen, das Betreuungsgeld sei
zwar überflüssig, aber deshalb noch keine Tragödie. Schließlich
beschert die Dickschädeligkeit Seehofers jungen Familien eine weitere
staatliche Leistung. 150 dieser familienpolitischen Leistungen gibt
es schon. Da kann man gut noch zwanzig Seiten ans
Bundessozialgesetzbuch anhängen. So viele müssten es schon sein, denn
es muss noch festgestellt und vermerkt werden, auf welche der anderen
staatlichen Leistungen das Betreuungsgeld angerechnet werden muss –
auf den Bezug von Arbeitslosengeld II etwa oder den Erhalt von
Elterngeld. Denn eines muss klar sein: Dass Hartz-IV-Empfänger kein
Betreuungsgeld erhalten, ergibt sich aus der Logik der
Sozialgesetzbücher, sagt das Bundesfamilienministerium.
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