Frankfurter Rundschau: Zum Rechtsgutachtenüber Bluttests zur Gendiagnostik:

Das am Donnerstag vorgelegte
Gefälligkeitsgutachten von Klaus F. Gärditz, Professor für
Öffentliches Recht an der Universität Bonn, verweist die Diskussion
über die Zukunft der vorgeburtlichen Diagnostik ins Absurde. Er
liegt mit seinem Gutachten, der neue Bluttest auf Trisomie 21 sei
illegal und nach dem Gendiagnostikgesetz nicht zulässig, falsch.
Gärditz setzt Medizin mit Heilung gleich, davon aber ist im Gesetz
nicht die Rede. Das Gesetz erlaubt nicht nur Tests, die betroffenen
Frauen müssen sogar auf die Schwangerschaftskonfliktberatung
hingewiesen werden – und damit auf die Möglichkeit einer Abtreibung.

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Kira Frenk
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