Frankfurter Rundschau: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsüber die Auskunftspflicht gegenüber Journalisten:

Interessant und gefährlich ist freilich die
Bemerkung der Leipziger Richter, garantiert sei nur „ein
Minimalstandard an Auskunftspflichten“. Sollte das bedeuten, dass der
Informationsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nach der
Leipziger Entscheidung nunmehr beschränkt ist, dann wäre das nicht
akzeptabel. Das Urteil hätte es verdient, vom
Bundesverfassungsgericht schnellstmöglich überprüft zu werden. Mag
sein, dass das Bundesinnenministerium mit dem Ausgang des Verfahrens
– die Klage des Journalisten wurde abgelehnt – zufrieden ist. Aber
Hans-Peter Friedrich (CSU) sollte sich gelegentlich daran erinnern,
dass er nicht nur der Chef der Nachrichtendienste ist, sondern auch
Verfassungsminister. Seine Frontstellung gegen die Presse aber zeigt,
dass er den Geist der Grundgesetzes nicht verstanden hat.

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