Grundsatz der Vermeidung der doppelten
Staatsangehörigkeit bleibt bestehen
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung eine
Novelle zum Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet. Das Gesetz
erleichtert es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Personen,
die keinen deutschen Elternteil haben, den deutschen Pass dauerhaft
zu behalten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Die heutige Novelle zum Staatsangehörigkeitsrecht ist eine gute
Umsetzung des Koalitionsvertrages, der eine maßvolle Anpassung der
Optionspflicht vorsieht. Es bleibt beim Grundsatz der Vermeidung
einer doppelten Staatsangehörigkeit. Den generellen „Doppelpass“ gibt
es auch künftig nur im Fußball. Das ist eine gute Nachricht, denn sie
stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Staatsangehörigkeit ist
keine Vereinsmitgliedschaft, sondern ein besonderes Band zum Staat.
Mit vielen Rechten, aber auch mit Pflichten.
Mit der heutigen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts bleibt die
Optionspflicht im Grundsatz erhalten. Nur für in Deutschland
Geborene, die auch hier aufgewachsen sind, kommt es zu einer
maßvollen Anpassung der Optionspflicht. Bei Einbürgerung muss man
weiterhin im Grundsatz den ausländischen Pass abgeben. EU-Bürger und
Personen, die einen deutschen Elternteil haben, müssen sich auch
weiterhin nicht entscheiden.
Die doppelte Staatsangehörigkeit muss auch deshalb die Ausnahme
bleiben, weil ein klares Bekenntnis zu Deutschland
Parallelgesellschaften verhindern hilft. Eine generelle doppelte
Staatsangehörigkeit würde nicht zu mehr, sondern zu weniger
Integration führen. Die CDU/CSU lehnt deshalb heute und in Zukunft
eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit ab.“
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