Das Bundesverfassungsgericht soll im Wege 
einstweiliger Anwendung die Funktionsfähigkeit der Bundesbank 
schützen und die Haushaltsautonomie des Bundestages bewahren
   1. Obwohl sich die Konjunktur in der Eurozone im Aufschwung 
befindet und der Preisauftrieb nach Definition der EZB in der 
Eurozone das willkürlich gesetzte Ziel von ca. 2 % der 
Verbraucherpreise längst erreicht hat, fahren EZB und Eurosystem mit 
ihrem Aufkaufprogramm für Staatsanleihen und Unternehmensanleihen 
fort. Dies ist für die beteiligten nationalen Zentralbanken und den 
nationalen Haushaltsgesetzgeber mit unverhältnismäßigen Risiken 
verbunden. Würden auch nur rund 12 % der PSPP/CSPP-Anleihen, an deren
Ausfallrisiken die Bundesbank im Rahmen der Gemeinschaftshaftung 
partizipiert, ausfallen, würde das Eigenkapital der Bundesbank 
negativ werden. Ganz zu schweigen von den Ausfallgefahr jener 
Anleihen, die die Bundesbank auf eigenes Risiko hat erwerben müssen.
   2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem OMT-Urteil die 
Funktionsfähigkeit der Bundesbank für unantastbar erklärt. Demzufolge
ist eine Offenmarktpolitik des Eurosystems, die diese 
Funktionstüchtigkeit gefährdet, nicht nur ein ultra vires-Akt der 
EZB, sondern muss auch die Bundesbank veranlassen, sich aus der 
Teilnahme an einem solchen Programm zurückzuziehen. 
   Daher wird mit unserem Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem 
Bundesverfassungsgericht die Entpflichtung der Bundesbank, die 
EZB-Beschlüsse zur Teilnahme an dem besagten Programm weiterhin 
durchzuführen, angestrebt. Diese Initiative zielt auf den Schutz der 
Haushaltsprärogative des Bundestages, der für den Fall einer 
Realisierung auch nur geringster Ausfälle von Anleihen gezwungen 
wäre, für die Rekapitalisierung der Bundesbank immediat zu sorgen. 
   3. Neben den verheerenden Wirkungen des APP-Programms für den 
Wettbewerb auf den Kapitalmärkten gebietet die Entwicklung der 
Target2-Salden zu Ungunsten der Bundesbank ein sofortiges Eingreifen.
Die Durchführung des APP hat der Bundesbank – wie diese selbst 
zugesteht – ungesicherte Forderungen von mittlerweile mehr als 800 
Mrd. Euro gegenüber der EZB beschert. Dies kann vor dem Hintergrund 
der nachhaltigen Funktionsfähigkeit der Bundesbank nicht länger 
hingenommen werden. Der Verfassungsbevollmächtigte Prof. Kerber: „Es 
darf nicht abgewartet werden, ob und wann die EZB gewillt ist, einen 
Kurswechsel zu verkünden. Vielmehr muss die Bundesbank vom 
Bundesverfassungsgericht sofort die Freiheit erhalten, sich aus dem 
laufenden Programm in der ihr angemessen erscheinenden Weise 
zurückzuziehen.“   
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