Der Generalanwalt hat am Dienstag vor dem
Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten den generellen
Ausschlusses von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger als
europarechtskonform bewertet. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Frieser:
„Das Gutachten des Generalanwaltes zeigt deutlich, dass es bei der
Errungenschaft der Freizügigkeit nicht darum gehen darf, ein Land
ausschließlich wegen seiner sozialen Sicherungssysteme aufzusuchen.
Dann wird die Freizügigkeit missbraucht. Hierauf kann es keinen
Anspruch geben. Es ist deshalb richtig, unsere Sozialsysteme vor
Überforderung und Missbrauch zu schützen, in dem Unionsbürgern, die
nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, unter objektiven
Voraussetzungen von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden.
Der sogenannte Sozialtourismus schadet schließlich allen
Zuwandern, die in unser Land kommen, um hier zu arbeiten und sich als
Teil der Gesellschaft einzubringen. Denn er gefährdet die Akzeptanz
der Freizügigkeit.
Vielmehr sind die vorhandenen wirtschaftlichen Unterschiede durch
eine gezielte Unterstützung der betroffenen Länder vor Ort
auszugleichen. Entsprechende Mittel hat die EU längst zur Verfügung
gestellt. Diese gilt es, endlich voll umfänglich abzurufen.“
Hintergrund:
Im Vorabentscheidungsverfahren „Dano“ hat der zuständige
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Melchior Wathelet,
gestern seine Schlussanträge und seine abschließende Stellungnahme
veröffentlicht. In dem Verfahren begehrt die Klägerin Leistungen der
Grundsicherung nach SGB II. Der Generalanwalt ist der Auffassung,
dass das Unionsrecht es nicht verwehrt, dass Staatsangehörigen
anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen
Kriteriums „besondere beitragsunabhängige Geldleistungen“ verweigert
werden darf, wenn so eine übermäßige Belastung für das
Sozialhilfesystem verhindert werden kann und keine sonstigen
Bindungen an das Land bestehen.
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