CDU, CSU und SPD haben sich am heutigen Mittwoch
nach langen, intensiven Verhandlungen auf einen Koalitionsvertrag
geeinigt. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:
„Das Thema Integration wurde in den Koalitionsverhandlungen als
für unsere Gesellschaft elementar wichtiges Thema erkannt.
Zuwanderung wird als Chance für unser Land begriffen, ohne dass die
damit verbundenen Herausforderungen verharmlost würden.
Der von der Union erfolgreich beschrittene Weg des Förderns und
Forderns wird fortgeführt und weiterentwickelt. Über
Integrationsvereinbarungen wird Integration verbindlich und die
notwendigen Schritte dahin nachvollziehbar gemacht. Die Willkommens-
und Anerkennungskultur wird weiter ausgebaut, um den
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Gerade die Willkommenskultur wird die Attraktivität unseres Landes
erhöhen, wenn es um den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland geht.
Wir werden darauf achten, dass bei Neuzuwanderern die Fehler der
Vergangenheit nicht wiederholt werden. Die Vorbereitung auf die
Integration muss schon im Herkunftsland beginnen und nach der
Einreise durch entsprechende Beratungsangebote und Integrationskurse
intensiviert werden. Bestehende Angebote werden verbessert;
Betroffenen wird ein schnellerer Zugang zu Integrationsmaßnahmen
gewährleistet.
Aber auch bereits hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund
benötigen weitere Unterstützung, um Teilhabeangebote nutzen zu
können. Wir wollen deshalb Eltern von Kindern mit
Migrationshintergrund mit dem Bundesprogramm –Eltern stärken–
unterstützen und sie direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen mit
einbeziehen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine
erfolgreiche Integration. Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache
werden deshalb ausgebaut, denn alle Kinder sollen gleiche Chancen auf
dem Bildungsweg erhalten.
Eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft für alle Zuwanderer
wird es nicht geben. Nur für in Deutschland geborene und
aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern besteht in Zukunft die
Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit der Eltern neben der deutschen
zu behalten. In den Bundesbehörden wollen wir den mit dem Nationalen
Aktionsplan Integration eingeschlagenen Weg fortsetzen und den Anteil
der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst
erhöhen. Nicht zuletzt die Aufarbeitung der Verbrechen der
rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund
(NSU) zeigte deutlich, dass eine Verstärkung der interkulturellen
Kompetenz der Behörden erforderlich ist.
Die positiven Ergebnisse der bisherigen Integrationspolitik dürfen
nicht durch die Armutszuwanderung gefährdet werden, die in einigen
Kommunen bereits zu erheblichen Problemen bei der Integration,
Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung geführt
hat. Wenn man diesen Menschen, die vor bitterer Armut fliehen, helfen
will, müssen die Lebensbedingungen in ihren Herkunftsstaaten
verbessert werden. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass
EU-Finanzmittel von den Herkunftsländern abgerufen und zielgerichtet
eingesetzt werden.
Der Koalitionsvertrag bildet eine gute Ausgangslage, um die
erfolgreiche Integrationspolitik fortzuführen und den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft zu stärken, zu deren Wohlstand und kulturellen
Vielfalt die Zuwanderer beitragen.“
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