Die Bundesregierung hat heute die Gesetzentwürfe
zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben
zum Sexualstrafrecht und zu dem Übereinkommen des Europarates zum
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
„Die heute beschlossenen Gesetzentwürfe verstärken den Schutz von
Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch und
erleichtern die Verfolgung der Täter. So beginnt die 20-jährige
Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten zukünftig nicht mehr nach dem
21. sondern erst nach dem 30. Lebensjahr des Opfers. Dafür setzt sich
die CSU seit Jahren ein. So wird gewährleistet, dass Opfer genug Zeit
haben, sich mit den Geschehenen auseinander zu setzen, ohne dass die
Verfolgung an der Verjährungsfrist scheitert. Im Kampf gegen
Kinderpornografie wird zum Schutz der Kinder nun auch die Wiedergabe
von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in
unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung unter Strafe gestellt.
Die Einführung einer Regelung zur Strafbarkeit von Besuchern und
Veranstaltern von kinder- und jugendpornografischen Live-Darbietungen
schließt eine Strafbarkeitslücke.“
Hintergrund:
Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor
sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (ETS 201 –
Lanzarote-Konvention) und die Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung
des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
sowie der Kinderpornographie werden in innerstaatliches Recht
umgesetzt. Zu diesem Zweck werden unter anderem Änderungen im
Strafgesetzbuch vorgenommen.
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